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Krieg nach Innen Der Repressionsapparat wird unvermindert ausgebaut. Mit atemberaubender Geschwindigkeit setzt die große Koalition aus CDU/CSU und SPD den Abbau von Bürgerrechten fort, den die rot/grüne Vorgängerregierung vor allem nach dem 11. September 2001 betrieben hat. Ziel ist die Totalüberwachung der Gesellschaft. Unter dem Vorwand der »Terrorismusbekämpfung« werden immer neue Methoden ersonnen, um das Privatleben jedes einzelnen zu durchschnüffeln. Zugleich schärft der Staat damit seine Instrumentarien, um jede kritische Opposition mundtot zu machen. Alles ist erlaubt Am 14. Dezember 2005 musste Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) als Zeuge vor dem BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Entführungsfall el Masri aussagen. Der deutsche Staatsangehörige Khaled el Masri war 2004 von der CIA für fünf Monate nach Afghanistan verschleppt worden, bis ihn die Amerikaner mit der Bemerkung, man habe sich in der Person geirrt, endlich freiließen. Verschleppung ist ein Verbrechen. Einen öffentlichen Protest der Bundesregierung, insbesondere des damaligen Außenministers Joseph Fischer (Bündnis 90/Die Grünen), an die Adresse der Bush- Administration gab es nicht. Steinmeier hatte seinerzeit als Chef des Kanzleramts die Verantwortung
für die Geheimdienste. Vor dem Untersuchungsausschuss hielt er einen
langen Monologüber die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit
von Geheimdiensten. Dass die Verschleppung ein Verbrechen der CIA war,
kam dem Minister nicht über die Lippen. Stattdessen breitete Steinmeier
ein Schreckensszenario aus,man habe damit rechnen müssen, dass Terroristen
mit biologischen Waffen wie Milzbranderregern die BRD vergiften würden.
Das sollte im Klartext heißen: angesichts einer solchen Bedrohung
seien alle staatlichen Mittel erlaubt.Das Totschlagargument »Terrorismusabwehr « wurde auch strapaziert, nachdem es im Sommer 2006 zwei Anschlagsversuche mit »Kofferbomben« auf Regionalzüge in Westdeutschland gegeben hat. Sofort forderten die Innenpolitiker der Regierungsparteien die flächendeckende Videoüberwachung, obwohl die bereits existierenden Videokameras auf den Bahnhöfen in keiner Weise dazu beigetragen hatten, die Anschläge zu verhindern. Die »Kofferbomben« mussten auch als Argument herhalten, um nun rasch die »zentrale Anti-Terrordatei « durchzusetzen. 39 verschiedene Behörden des Repressionsapparates wie Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Länderpolizei werfen ihre Informationen über Verdächtige künftig in einen Topf, zu dem alle diese Stellen dann jederzeit Zugang haben. Die durch das Grundgesetz vorgeschriebene Trennung von Polizei und Geheimdiensten wird dadurch ausgehebelt. In die Datei kommt man auch als »Kontaktperson « eines Verdächtigen, und sie richtet sich nicht nur – wie der Name irreführend suggeriert - gegen »Terrorverdächtige«, sondern auch gegen politischen »Extremismus «. Zur Wehr setzen kann man sich dagegen so gut wie gar nicht. Bürgerrechte im Off Das Monstrum »Zentraldatei« wurde trotz vernichtender Kritik, die viele Sachverständige in einem Hearing des Bundestags geübt hatten, durchs Parlament gepeitscht. Gleichzeitig verlängert die große Koalition die so genannten »Otto- Kataloge«, die vom früheren Innenminister Otto Schily (SPD) nach dem 11.9.2001 im Eilverfahren eingeführten »Terrorismusbekämpfungsgesetze «. Damit war den Geheimdiensten der BRD so viel Macht wie nie zuvor
zugestanden worden. Eine Evaluierung, wie sich das auf die Bürgerrechte
ausgewirkt hat, gab es nicht. Obwohl gerade der BND in den letzten Jahren
einen Skandal nach dem anderen lieferte – beispielsweise die rechtswidrige
Bespitzelung von kritischen Journalisten – , bekam der Auslandsnachrichtendienst
»zur Belohnung« von der großen Koalition sogar neue
Befugnisse im Inland.Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte damit immer noch nicht genug. Am zuständigen Innenausschuss vorbei installierte er ein neues »Sicherheitspaket « im Umfang von 132 Millionen Euro. Damit will Schäuble neue Überwachungstechniken anschaffen, damit das Bundeskriminalamt online private Personalcomputer durchschnüffeln kann. »Die heimlichen Aktionen der Sicherheitsbehörden beginnen unheimlich zu werden «, kommentierte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 18. Dezember 2006. Polizisten hacken sich künftig heimlich in private PCs ein, lesen den e-mail-Verkehr und alle gespeicherten Dateien mit und erfahren, welche Seiten man im Internet besucht hat. Das ist der größte Angriff auf die Privatsphäre seit der Einführung des großen Lauschangriffs. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht, aber das kümmert den Innenminister einen Dreck. Ebenso unbekümmert setzte sich die Münchner Staatsanwaltschaft im Entführungsfall el Masri über Grundrechte hinweg. Als el Masris Anwalt Manfred Gnidjic Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat, ließ die Staatsanwaltschaft ausgerechnet sein Telefon monatelang abhören – ein skandalöses Vorgehen! Der Anwalt eines Verbrechensopfers wurde ohne sein Einverständnis abgehört, auch bei Gesprächen mit Journalisten. Anwalts- und Redaktionsgeheimnis sind offenbar in der BRD nichts mehr wert. Aber auch beim Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehen die Maßstäbe verloren. Heinz Fromm, der oberste Verfassungsschützer, entwickelt sich selbst zu einer Gefahr für die Verfassung. In der Bild am Sonntag vom 5. Dezember 2006 relativierte Fromm das Folterverbot. Zur »Gefahrenabwehr« dürfe man Informationen verwenden, die durch Folter erlangt seien.Fromm billigt damit indirekt die Folter. Bisher galt sogar im Abkommen über Europol ein klares Verbot, Folterinformationen zu speichern. Auch aus dem Grundgesetz ergibt sich klar, dass das Folterverbot absolut gilt. All das ist ein Anschlag auf den Rechtsstaat durch die Repräsentanten des Staates. Terrorismushysterie wird genutzt, um Grundrechte aufzuheben. Ulla Jelpke |
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